Bis 8 Jahre müssen Kinder mit Fahrrädern den Gehweg benutzen. Bis zum Altern von 10 Jahren dürfen sie dieses Recht in Anspruch nehmen.
Gerade auf diesen Zeitpunkt hin, in der 4. Klassenstufe, wird im Unterricht der Grundschule die Radfahr- ausbildung durchgeführt. Besonders geschulte Polizeibeamte und Lehrer unterrichten in Praxis und Theorie die Teilnehmer das regelgerechte Rad fahren auf der Straße. Im Schulhof und später im Schulumfeld werden Übungen und zum Abschluss eine Testfahrt absolviert. Erst danach steht fest, wer an der sogenannten "Radfahrprüfung" erfolgreich teilgenommen hat.
Die Kreisverkehrswacht unterstützt diese Arbeit durch die Bereitstellung und den Betrieb von Verkehrssicherheitsmobilen, mit denen die Polizeibeamten an die Schulen kommen und die Ausbildung durchführen. Hierbei wurde sie unterstützt durch die Rems-Murr-Stiftung Waiblingen, die Kreissparkasse Waiblingen, die Firma Stihl, Waiblingen, die Lionsclubs im Rems-Murr-Kreis, die Volksbank Rems, Fa. Horn, Backnang, Fa. Kärcher Winnenden, Schatz-Gruppe Schorndorf, welche bei den Ersatzbeschaffungen für die in die Jahre gekommenen Fahrzeuge großzügig mit halfen.Die Firma Dreher-Automobile in Berglen-Oppelsbohm hilft uns bei der Instandhaltung unserer Fahrzeuge.
Herzlichen Dank hierfür.


